Als Arbeitgeber haben Sie 15 x im Monat die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern 7,23 € (hiervon 3,10 € steuerfrei)
als Essensgutschein* zu vergüten.
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Und noch ein PLUS: So kann der Karlsruher Pausengutschein eingelöst* werden:
- Zum Frühstück, mittags oder zum Abendessen
- Beim Bäcker, Metzger, zum Lebensmittel- oder Getränkeeinkauf (Keine alkoholischen Getränke.)
- In Restaurants, Cafés, Bistros, Imbissen
- Auf den größten Festen und Veranstaltungen Karlsruhes
Sie sind auf den Geschmack gekommen? Dann sehen Sie sich hier doch einfach einmal um. Bestimmt entdecken Sie bereits jetzt etwas, das genau zu Ihrem Unternehmen passt.
*Auszahlung als Barbetrag nicht möglich. Einlösung nur in angeschlossenen Unternehmen.