Der steueroptimierte Essensgutschein 

 

Als Arbeitgeber haben Sie 15 x im Monat die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern 7,23 € (hiervon 3,10 € steuerfrei) als Essensgutschein* zu vergüten. 

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So kann der Karlsruher Pausengutschein eingelöst* werden:

  • Zum Frühstück, mittags oder zum Abendessen
  • Beim Bäcker, Metzger, zum Lebensmittel- oder Getränkeeinkauf (Keine alkoholischen Getränke.)
  • In Restaurants, Cafés, Bistros, Imbissen 
  • Auf den größten Festen und Veranstaltungen Karlsruhes

 

*Auszahlung als Barbetrag nicht möglich. Einlösung nur in angeschlossenen Unternehmen.

Ticket Restaurant, Essensgutschein, Pause, lecker Essen, Lebensmittel und Getränke günstiger einkaufen, Frühstück, Mittagessen, Abendessen Frisch gestärkt aus der Mittagspause ...

Vorteile für Unternehmen

  • Steueroptimierung bei den ersten 4,13 €
  • Keine Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben für die zweiten 3,10 € bei 7,23 €
  • Mitarbeitermotivation
  • Standortunterstüzung

Vorteile für Mitarbeiter

  • Monatlich bis zu 108,45 Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung
  • Nicht warengebunden, vielseitig einsetzbar
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