Als Arbeitgeber haben Sie 15 x im Monat die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern 7,23 € (hiervon 3,10 € steuerfrei)
als Essensgutschein* zu vergüten.
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So kann der Karlsruher Pausengutschein eingelöst* werden:
- Zum Frühstück, mittags oder zum Abendessen
- Beim Bäcker, Metzger, zum Lebensmittel- oder Getränkeeinkauf (Keine alkoholischen Getränke.)
- In Restaurants, Cafés, Bistros, Imbissen
- Auf den größten Festen und Veranstaltungen Karlsruhes
*Auszahlung als Barbetrag nicht möglich. Einlösung nur in angeschlossenen Unternehmen.