Sparen Sie Steuern und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung
Die Gesetzesgrundlage von Essensmarken ist zu finden in den Lohnsteuerrichtlinien R8.1 Abs. 7 Nr. 4. Hier sind auch die Besonderheiten der Essensmarken aufgelistet.
Der Pausengutschein im Wert von 7,50 € ist steueroptimiert. Das bedeutet, dass die zweiten 3,10 € steuerfrei sind und die ersten 4,40 € pauschal versteuert werden müssen. Allerdings nur mit einem Prozentsatz von 25 %. Dies ist in der Regel um einiges weniger als die sonstigen Steuerabgaben. Zu entscheiden bei dieser Version ist allerdings, wer die Steuern und den Betrag der ersten 4,40 € übernimmt.
1. Möglichkeit
Der Arbeitgeber kauft einen Pausengutschein im Wert von 7,50 EUR. Er bezahlt den Gutscheinwert und die Pauschalversteuerung auf den derzeitigen Sachbezugswert (2025: 4,40 EUR).
2. Möglichkeit
Der Arbeitgeber kauft einen Pausengutschein im Wert von 7,50 EUR. Er bezahlt den Gutscheinwert. Die Pauschalversteuerung auf den derzeitigen Sachbezugswert (2025: 4,40 EUR) wird vom Arbeitnehmer getragen.
Gut zu wissen:
Bei Ausgabe von maximal 15 Schecks pro Monat und Mitarbeiter, entfällt die Nachweispflicht über Anwesenheit, Urlaub und Krankheit
für den Arbeitgeber.
Die erste Bestellung – was muss ich beachten?
Onlinebestellung: Bei der Onlinebestellung ist zu beachten, dass alle wichtigen Felder richtig ausgefüllt sind. Auch die Anzahl der Gutscheine sollte vor dem Abschicken der Bestellung nochmals überprüft werden.
Wann werden die Karlsruher Pausengutscheine geliefert?
Die Gutscheine werden in der Regel nach 2 – 5 Werktagen geliefert.
Für was sind die Servicekosten und wie setzen Sie sich zusammen?
Die Servicekosten beim Karlsruher Pausengutschein setzen sich aus der Servicegebühr und den Versandkosten zusammen.
Servicegebühr: Die Servicegebühr beim Karlsruher Pausengutschein beträgt 2,5 % netto vom Gutscheinwert.
Versandkosten: Bei den Versandkosten gibt es unterschiedliche Werte. Bei einem Gutscheinwert bis 500,00 € fallen Versandkosten im Wert von 2,90 € an. Bei einem Gutscheinwert über 500,00 € fallen Versandkosten im Wert von 6,90 € an bei Lieferung mit UPS.
Wo kann man die bestellten Pausengutscheine einlösen?
Die Karlsruher Pausengutscheine kann man bei allen teilnehmenden Annahmestellen einlösen. Welche Restaurants, Lebensmittelmärkte, etc. bei uns teilnehmen, können Sie auf der hier unter Akzeptanzstellen nachlesen.
Wie lange sind die Karlsruher Pausengutscheine gültig und kann ich abgelaufene Gutscheine umtauschen?
Auf jedem Gutschein ist auf der Vorderseite links in der Mitte ein Verfallsdatum aufgedruckt. Falls dieses Datum vorbei ist, gibt es keine Möglichkeit einen neuen gültigen Gutschein dafür zu erhalten.
Was tun, wenn gelieferte Pausengutscheine verloren gegangen sind?
Die Gutscheine sind wie Bargeld zu betrachten, daher können wir die Gutscheine weder sperren lassen noch neue dafür ausstellen.
Wie kann ich Kontakt zur City Initiative Karlsruhe aufnehmen?
Telefonisch unter 0721 602997-400 oder per Mail an info@cityinitiative-karlsruhe.de